Wie seriös sind Inkassounternehmen? Bundestag bezieht Stellung

Veröffentlicht am 20. Oktober 2014 | Keine Kommentare

Bundestag prüft Seriosität von Inkassounternehmen

Bundestag prüft Seriosität von Inkassounternehmen

Zum 1. Juli 2008 trat das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft, das das längst überkommene Rechtsberatungsgesetz von 1935 liberalisierte. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes befürchteten Kritiker eine Zunahme unseriöser Inkassoanbieter. Die Berichte der Verbraucherverbände verunsicherten nicht zuletzt Menschen, die die Dienstleistungen eines Inkassounternehmens in Anspruch nehmen wollten. Die Linksfraktion wollte es Ende 2012 deshalb genauer wissen und richtete eine kleine Anfrage an den Deutschen Bundestag. Dieser sollte prüfen, ob das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) tatsächlich zu einer Zunahme unseriöser Anbieter geführt hat. Culpa Inkasso berichtet.

Worum geht es in dem Gesetz?

Unter anderem sollte das Gesetz überzogene Einschränkungen der Berufsfreiheit lockern. Das bedeutet, Inkassodienstleistungen können erbracht werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • persönliche Eignung
  • theoretische und praktische Sachkunde
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • behördliche Registrierung
  • Zuverlässigkeit

Kritiker befanden diese Punkte als zu locker gefasst und befürchteten deshalb eine Zunahme unseriöser Anbieter. Seitens des Bundestages wurden Zahlen und Statistiken, aber auch Verbraucherbeschwerden aus allen 16 Bundesländern gesammelt und ausgewertet. Ergebnis: Der Verdacht auf vermehrt unseriöse Inkassoanbieter konnte nicht bestätigt werden.

98 Prozent aller Inkassounternehmen arbeiten einwandfrei

Anfang 2013 ließ der Bundestag verlauten: „Ein signifikanter Anstieg von Beschwerden über Inkassounternehmen seit Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes lässt sich nicht feststellen.“ Die überwältigende Mehrheit der Unternehmen arbeitet beanstandungsfrei. Auf die Problemfelder, die so häufig bemängelt werden, stößt man nur in Einzelfällen (dazu zählen unangemessenes Vorgehen, Durchführung durch nicht registrierte, ausländische Unternehmen oder das Beitreiben nicht existenter Forderungen).

Und sollten Verbraucher doch einmal an eines der wenigen schwarzen Schafe geraten, wie es sie wohlgemerkt in jeder Branche gibt? Nicht existierende Forderungen müssen ebenso wenig beglichen werden wie überhöhte Rechnungen, erklärt Culpa Inkasso. Die Kostenobergrenze richtet sich nach der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung für vergleichbare Dienstleitungen.